Klimaschutz: großes Potenzial bei der Gebäudemodernisierung

04. August 2021

„Des einen Freud‘ – des anderen Leid?“

Es ist uns allen klar: Um das im Zukunftsprogramm der SPD formulierte Ziel „klimaneutrales Deutschland“ zu erreichen, ist eine Modernisierung des Bestands im Mietwohnungsbau notwendig. Aktuell entfallen 21 Prozent des pro Kopf CO2-Ausstoßes auf den Sektor Heizung und Strom.

Der Gebäudesektor muss schrittweise CO2-neutral werden. Mit dem CO2-Preis wollen wir vor allem Investitionen lenken und Vermieter*innen zur Modernisierung motivieren. Gerade im Bestands-Mietwohnungsbau gibt es noch viel zu tun. Wir haben das Ziel, dass bis 2030 fünf Millionen Häuser über innovative Heiz- und Energiesysteme (z. B. Wärmepumpen) versorgt werden.

Die SPD hat in der Vergangenheit hier schon mit einige Gesetze initiiert, wie das Gebäudeenergie-Gesetz, welches z. B. vorsieht, dass ab 2026 keine reinen Ölheizungen mehr verbaut werden dürfen. Dazu gibt es Förderprogramme für die energetische Sanierung nicht selbst genutzten Wohnraums, die bereits für 2021 auf den Weg gebracht wurden.

Aber auch bei all diesen Modernisierungsarbeiten hat für mich oberste Priorität der Mieterschutz. Diese dürfen nicht über die Modernisierungsumlage zu den Leidtragenden werden. Die Praxis zeigt, dass die Modernisierungsumlage zum Teil höher ist als die Kosten, die die Energieeinsparung für den Mieter bringt. Zudem wird die Umlage auch dann noch weiter gezahlt, wenn der Vermieter die Kosten bereits abgeschrieben oder sich die Anlage auf anderem Wege amortisiert hat.

Wir wollen eine Warmmieten-Neutralität (Einsparung = Erhöhung) erreichen: Die SPD fordert daher die Abschaffung der Modernisierungsumlage in ihrer jetzigen Form. Es soll die Abbildung über den Mietspiegel erfolgen. Bis zu einer solchen Weiterentwicklung des Mietspiegels soll die Modernisierungsumlage auf maximal 4 Prozent beschränkt und auf die Amortisierungszeit begrenzt werden.

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