Gerecht ist, wenn starke Schultern mehr tragen, als schwache. Daher ist es unser Ziel, dass jeder gemäß seiner individuellen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung des Gemeinwesens herangezogen wird.
Wir fordern eine Einkommensteuerreform, die kleine und mittlere Einkommensbezieher*innen entlastet und Topverdiener*innen stärker in die Pflicht nimmt. Der bisherige Spitzensteuersatz i. H. v. 42% soll für Alleinstehende erst ab einem Jahresbruttoeinkommen i. H. v. ca. 80.000 € (bisher ca. 60.000 €) greifen. Der aktuell geltende Aufschlag zur Einkommensteuer i. H. v. 3% soll für Alleinstehende im Gegenzug bereits ab einem Jahresbruttoeinkommen i. H. v. 100.000 € (bisher ca. 275.000 €) gelten. Ein zusätzlicher Aufschlag i. H. v. nochmals 3% (sog. „Reichensteuer“) auf dann 48% soll auf Einkommensanteile erhoben werden, die Alleinstehende ab einem Jahresbruttoeinkommen i. H. v. 250.000 € erzielen. Außerdem wollen wir eine Anpassung des Grundfreibetrages über den Inflationsausgleich hinaus regelmäßig prüfen und die Progressionszonen im Einkommensteuertarif (sog. „Mittelstandsbauch“) abflachen. Damit erreichen wir eine Entlastung für ca. 95 % aller Einkommensteuerzahler*innen.
Der Solidaritätszuschlag, den wir für über 90 % der Arbeitnehmer*innen bereits seit 1. Januar 2021 abgeschafft haben, soll in seiner jetzigen Form beibehalten werden. Das bedeutet, dass Alleinstehende erst ab einem Bruttojahreseinkommen i. H. v. ca. 74.000 € die Ergänzungsabgabe bezahlen müssen. In seiner vollen Höhe (5,5 % der entsprechenden Bemessungsgrundlage) schlägt sie dank der Milderungszone für alleinstehende Arbeitnehmer*innen erst ab einem Bruttojahreseinkommen i. H. v. ca. 96.500 € voll durch. Der Solidaritätszuschlag soll wie bisher als Ergänzungsabgabe auf die Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer erhoben werden. Die Einnahmen in Höhe von ca. 10 Milliarden Euro sehen wir als einen gerechten Beitrag der Topverdiener*innen zu einem stabilen Gemeinwesen. Steuergeschenken für Reiche erteilen wir eine klare Absage.