Die SPD fordert, Klimaanpassung, Klima- und Umweltschutz muss ins Grundgesetz.

19. August 2026

Dies forderte Heike Heubach bereits in ihrer ersten Rede am 10.10.2024 sehr deutlich. In Ihrer Rede betonte Heubach wie dringend und wichtig es ist, Klimaanpassung, Klima- und Umweltschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern.

Die Folgen des Klimawandels treffen die Menschen weltweit und immer häufiger auch uns in Deutschland: Aktuell vor allem Hitze, Dürre, Waldbrände und Niedrigwasser - aber auch Starkregen, Hochwasser, Wasserknappheit oder Belastung durch UV-Strahlen. Auch die volkswirtschaftlichen Folgen sind unübersehbar. Europa erwärmt sich stärker als der Rest der Welt, Deutschland bereits um 2,5 Grad seit dem vorindustriellen Zeitalter. Die Dringlichkeit wirksamer Maßnahmen in Deutschland, Europa und weltweit ist unübersehbar. Die Verantwortung und die finanzielle Belastung liegt aktuell bei den Kommunen. Um diese zu entlasten und auch um die Bevölkerung zu schützen, muss das Grundgesetz entsprechend angepasst werden und Klimaanpassung, Klima- und Umweltschutz im Grundgesetz aufgenommen werden. Dies ist eine Voraussetzung, dass sich der Bund an der Finanzierung von Kommunal- und Länderaufgaben beteiligen kann. Die Vorschläge aus der SPD sollen den Kern einer neuen Initiative für einen besseren und vorausschauenden Umgang mit Hitze, Niedrigwasser und anderen Folgen des Klimawandels bilden. Dies betrifft beispielsweise Maßnahmen in den Bereichen Hitze- und Gesundheitsschutz (u.a. in sozialen Einrichtungen), Entsiegelung und Stadtgrün, klimaresiliente Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie für eine bessere, ganzheitliche Förderung von Hochwasserschutz als Klimaanpassung. Neben einem Sofortprogramm Klimaanpassung und Hitzeschutz müssen auch die sozialen Folgen des Klimawandels angegangen werden. Ein nationaler Hitzeaktionsplan zum Schutz der Gesundheit ist ebenso dringend erforderlich, wie der Schutz von Menschen mit Behinderungen im Katastrophenfall. Wir werden daher bei der Reform des Behindertengleichstellungsgesetz vorsehen, dass bei Gefahren für Leben und Gesundheit, der Allgemeinheit zur Verfügung gestellte Informationen auch barrierefrei, z.B. in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitgestellt werden müssen, betont Heike Heubach, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen der SPD-Bundestagsfraktion

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